Follow up-Prozess
Zur Weiterführung und Vertiefung von Agenda.Zukunft-Prozessen oder als Impuls zur Reaktivierung langjährig aktiver Agenda.Zukunft-Gemeinden kann ein Follow up-Prozess durchgeführt werden. Wesentlich sind dabei eine aktive Beteiligung der BürgerInnen und eine sachkundige externe Prozessbegleitung über die gesamte Dauer des Follow up-Prozesses.
Bei einem Follow up-Prozess zur Reaktivierung sind ein Gemeinderatsbeschluß und die aktive Beschäftigung mit den Zielen und Inhalten der Agenda 2030 (SDGs) im Vorfeld oder zu Beginn des Agenda-Zukunftsprozesses auf Grundlage des Instruments "GemeindeNavi Agenda 2030" vorzusehen.