Mann im Rollstuhl und eine Frau blicken auf ein Tablet - als Symbol für digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Web Accessibility (Web-Zugänglichkeit oder digitale Barrierefreiheit) - ist uns ein großes Anliegen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Agenda 21 Netzwerk Oberösterreich (Oö. Zukunftsakademie/Leitstelle Agenda 21) ist bemüht, die Website www.agenda21-ooe.at  im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz barrierefrei zugänglich zu machen, sofern dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erzeugt und keine der Ausnahmebestimmungen greift.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.agenda21-ooe.at. Als Richtschnur in technischer Hinsicht dient dafür seitens des Landes Oberösterreich die Erfüllung der Konformitätsstufe AA der „Richtlinie für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1“, gemäß dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.

An der Zielerreichung wird gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unverhältnismäßige Belastung

 Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.

  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für laufende Verwaltungsverfahren notwendig sind (Publikationen), sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.

Aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Videos), die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen und werden nicht überarbeitet.

Online-Karten und Kartendienste sind nicht barrierefrei und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Web-Inhalten haben. Wir bemühen uns, Ihnen diese auf eine barrierefreie Art zur Verfügung zu stellen.

Monitoringstelle zur Umsetzung der Web Accessibility

Die Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) ist die laut Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) auf Bundesebene beauftragte Abwicklungsstelle zur Umsetzung der Web Accessiblility für alle Websites von öffentlichen Stellen.

Die FFG überprüft stichprobenartig die Umsetzung der Web Accessibility auf allen Verwaltungsebenen und verfasst bzw. übermittelt in Folge einen gesamtösterreichischen Bericht an die Europäische Kommission. Erster Berichtszeitraum: 1.1.2020 bis 22.12.2021 und wiederkehrend alle 3 Jahre.

Diese Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA ist derzeit daher noch ausstehend.

FFG als Monitoringstelle

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sichtbar werden, so bitten wir Sie, uns diese per eMail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.agenda21-ooe.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Meldung einer Barriere in der Website www.agenda21-ooe.at

Beschwerdestelle digitale Barrierefreiheit

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend aus oben genannter Kontaktmöglichkeit behandelt wurde.

Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren

Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.

Inhaltlicher Stand

26. November 2020
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Präsidium, Oö. Zukunftsakademie/Leitstelle Agenda 21, Kärntnerstr. 10-12, A-4021 Linz

Kontakt zur Leitstelle Agenda 21

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