
Follow up-Prozess
Zur Vertiefung eines Agenda-Basisprozesses und zur weiteren Umsetzung des Zukunftsprofils oder als Impuls zur Reaktivierung langjährig aktiver Agenda-Gemeinden kann ein Follow up-Prozess durchgeführt werden. Wesentlich dabei sind eine aktive Beteiligung der BürgerInnen und eine sachkundige externe Prozessbegleitung über die gesamte Dauer des Follow up-Prozesses.
Bei einem Follow up-Prozess zur Reaktivierung ist die Bezugnahme zur Agenda 2030 (SDGs) im Vorfeld oder zu Beginn des Agenda-Prozesses auf Grundlage des Instruments "GemeindeNavi Agenda 2030" sicher zu stellen.